Relevantes kompakt und verständlich erklärt:

NIS-2 Schulung für Entscheider

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Einzel- und
Gruppentermine verfügbar
Gemäß Art. 20 Abs. 2 NIS-2 & §38 Abs. 3 BSIG-E

Schulungspflicht für die Geschäftsleitung

Die NIS-2-Richtlinie verschärft die Haftung der Geschäftsführung für Cybervorfälle in der EU. Sie erweitert den Geltungsbereich und fordert strengere Sicherheitsmaßnahmen.
Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Geschäftsleitung. Sie soll sich lt. Art. 20 Abs. 2 NIS-2 & §38 Abs. 3 BSIG-E, regelmäßig im Bereich der IT Sicherheit schulen lassen, 
Mit dem Besuch unserer Schulung erfüllen Sie Ihre Pflichten und erhalten darüberhinaus noch wissenswerte Tipps aus der Praxis.

So bereiten Sie sich und somit auch Ihr Unternehmen optimal auf die NIS-2 vor.

 

Inhalt der Schulung

Einleitung und Orientierung
  • Einführung und Überblick zur NIS-2-Richtlinie im Kontext der aktuellen Datenschutz- und Informationsgesetzgebung
  • Betroffene Akteure der NIS-2-Richtlinie
  • Stand der Umsetzung in Deutschland
  • Zusammenfassung der NIS-2-Richtlinie
Pflichten und Verantwortlichkeiten
  • Verantwortung der Unternehmensleitung
  • Verpflichtungen im Bereich Cyberrisikosicherheitsmanagement
  • Einführung in das Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS)
  • IT-Assetmanagement
Technische Anforderungen
  • Anforderungen an die technische Infrastruktur
  • IT-Incident-Management: Erkennung und Reaktion auf IT-Sicherheitsvorfälle
  • Business Continuity Management (BCM)
  • IT-Notfallpläne, einschließlich Shutdown- und Wiederherstellungsstrategien
  • Maßnahmen zur Identifizierung und Behandlung von Schwachstellen (Schwachstellenanalyse)
Sicherheits- und Sensibilisierungsmaßnahmen
  • Schulungen für Mitarbeiter
  • Awareness-Programme zur Sensibilisierung
  • Kryptografie, einschließlich Verschlüsselung und Signaturen
  • Zugriffskontrolle und Berechtigungskonzepte
  • Multi-Faktor-Authentifizierung und logische Zugriffskontrollen
  • Rechte- und Rollenkonzepte
Sicherheit in der Lieferkette
  • Sicherstellung der IT-Sicherheit bei Dienstleistern und Lieferanten
  • Exkurs: Cyberversicherungen
Berichtspflichten und Meldeprozesse
  • Registrierungspflichten
  • Verfahren zur Meldung von Sicherheitsvorfällen
  • Klassifizierung von Sicherheitsvorfällen
  • Aufsichtsbehördliche Kompetenzen und deren Durchsetzung
Compliance und Kontrolle
  • Sicherstellung der Einhaltung durch effektive Aufsicht
  • Vor-Ort-Kontrollen und Sicherheitsprüfungen
  • Bereitstellung erforderlicher Dokumentationen
  • Anweisungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörden
  • Öffentlichkeitsarbeit und Bekanntmachungen
  • Mögliche Reputationsschäden und Bußgelder
Termin buchen

Gruppenschulung Via Plaza Meppen

 Schulung in einer Gruppe von max. 15 Personen.

Vor Ort Schulung

Schulung in Ihrem Hause ohne Teilnehmergrenze.



Schulungsort

Sie Entscheiden, buchen Sie eine Schulung exklusiv bei Ihnen vor Ort oder lassen Sie sich für einen Gruppentermin im VIA PLAZA in Meppen vormerken. 

Erleben Sie Ihre Schulung in einem professionellen und komfortablen Ambiente im VIA PLAZA Hotel in Meppen. Für Ihr leibliches Wohl ist gesorgt: Genießen Sie während der Schulung kostenfreie Getränke sowie ein kleines Frühstück, das Ihnen bereitgestellt wird.

Veranstaltungsort: VIA PLAZA Hotel
An der Mündung 1
49716 Meppen


Zielgruppe

  1. Geschäftsführer bzw. -leitung
  2. (Gesamt-)Management
  3. CIO
  4. CISO
  5. CTO
  6. IT-Leitung
  7. IT-Sicherheitsbeauftragte (ISB)

Vorkenntnisse

Diese Schulung setzt kein Vorwissen in der IT-Sicherheit voraus und ist daher ideal für Geschäftsführer und Führungskräfte ohne Vorkenntnisse. Gleichzeitig bietet sie IT-Security-Experten durch die strukturierte Aufbereitung der NIS-2 Richtlinie wertvolle neue Impulse für Ihre tägliche Arbeit. 


Teilnahmebescheinigung

Nach Abschluss der Schulung erhalten alle Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung, die die vermittelten Inhalte übersichtlich darstellt. Die Bescheinigung wird vom Schulungsleiter Tobias Oortman, zertifizierter IT-Sicherheitsbeauftragter (TÜV), unterzeichnet.


TÜV zertifizierter IT-Sicherheitsbeauftragter
Tobias Oortman